Kanton Bern
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09.02.2020

Grundbuchämter des Kantons Bern: Update zum Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 6. Februar 2020 sind drei neue und ein angepasster Artikel des elektronischen Handbuches verfügbar. Die Themen "Bauten auf fremdem Boden" (Ziff. 3.13.2.5), "Tausch" (Ziff. 3.13.2.6) und "Ausnahmen von der Steuerpflicht nach Art. 12 HG" (Ziff. 3.13.4) sowie die angepassten Beispiele betreffend Klarstellung der Rangreihenfolge (Ziff. 5.9.4) sind ab sofort in das elektronische Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung integriert.

Adrian Mühlematter

15.12.2019

Grundbuchämter des Kantons Bern: Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 12. Dezember 2019 sind sechs neue und zwei angepasste Artikel sowie der ergänzte Anhang 1 des elektronischen Handbuches verfügbar. Die Themen "Veranlagung und Bezug der Handänderungssteuer" (Ziff. 3.13.1), "Bemessungsgrundlage bei Handänderungen" (Ziff. 3.13.2), "Realteilung (körperliche Teilung)" (Ziff. 3.13.2.7), "Zusammenlegung von Grundstücken zu gemeinschaftlichem Eigentum ("umgekehrte Realteilung")" (Ziff. 3.13.2.8), "Errichtung, Übertragung, Abänderung und Löschung von Dienstbarkeiten" (Ziff. 3.13.2.9), "Dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang gleichgestellte Handänderungen" (Ziff. 3.13.3) und die angepassten Artikel "Handänderungssteuern" (Ziffern 1.3 und 4.1.15) sind ab sofort in das elektronische Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung integriert.

17.02.2019

Kanton Bern: Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand

Der Kanton Bern ist derzeit daran sein Notariatsgesetz zu revidieren. In diesem Zusammenhang sollen die Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand berechnet werden. Die Notarinnen und Notare sollen ihren Beruf neu auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausüben können. Die Änderung des Notariatsgesetzes befindet sich derzeit in der Vernehmlassung (s. Medienmitteilung).

Adrian Mühlematter

Grundbuchämter des Kantons Bern: Update zum elektronischen Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 12. Februar 2019 sind vier abgeänderte Artikel verfügbar. Die die abgeänderten Themen "Handänderungssteuer bei Umstrukturierungen" (Ziffer 3.5.6), "Total- und Teillöschung" (Ziffer 5.2.3), "Grundsatz: System der festen Pfandstelle" (Ziffer 5.11.1) sowie "Löschung eines Pfandrechts" (Ziffer 5.11.2.1) sind ab sofort in das elektronische Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung integriert.

Adrian Mühlematter

11.11.2018

Bundesrat: Digitales Grundbuch wird vorangetrieben

Der Bundesrat hat am 31. Oktober 2018 entschieden, dass der Artikel 949d des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen sei (s. Medienmitteilung). Die Kantone sind durch das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) ermächtigt, das Grundbuch mittels Informatik zu führen. Mit dem Artikel 949d ZGB, können die Kantone nun auch private Aufgabenträger einsetzen, und zwar für den Zugriff auf Daten des Grundbuchs im Abrufverfahren, den öffentlichen Zugang zu den ohne Interessennachweis einsehbaren Daten des Hauptbuchs und für die Abwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs mit dem Grundbuchamt.

17.09.2018

Grundbuchämter des Kantons Bern: Update zum Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 22. August 2018 sind zwei neue und zwei abgeänderte Artikel verfügbar. Die neuen Themen "Vermächtnis" (Ziff. 3.13.5) und "Spezialfragen" (Ziff. 4.1.16) sowie die abgeänderten Themen "Selbstständiges und unselbstständiges Miteigentum" (Ziff. 3.2.1.2) und "Gesamteigentum" (Ziff. 3.2.3) sind ab sofort in das elektronische Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung integriert.

Adrian Mühlematter

26.04.2018

Grundbuchämter des Kantons Bern: Update zum Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 25. April 2018 sind drei neue, ein abgeänderter und ein angepasster Artikel verfügbar. Die neuen Themen "Quellenrecht" (Ziff. 4.1.8), "Nutzungstransport" (Ziff. 4.1.10), "Grundlasten" (Ziff. 4.2), der abgeänderte Artikel "Formelle Vorschriften" (Ziffer 2) sowie der an die standardisierten Zins- und Abzahlungsbestimmungen angepasste Artikel "Schuldrechtliche Nebenvereinbarungen (z.B. Zins- und Abzahlungsbestimmungen)" (Ziffer 5.5) sind ab sofort in das elektronische Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung integriert.

Adrian Mühlematter

28.11.2017

Grundbuchämter des Kantons Bern: elektronisches Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 21. November 2017 sind zwei neue und ein erweiterter Artikel verfügbar. Die Themen "Wortlaut und Stichwort" (Ziff. 4.1.2), "Abänderung von Dienstbarkeiten" (Ziff. 4.1.11) sowie der erweiterte Artikel Ziffer 5.2.1.3.2 zum Thema "Zustimmungsbedürftigkeit" sind ab sofort in das elektronische Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung integriert.

Adrian Mühlematter

23.10.2017

Rechtskommission Nationalrat: Verwendung der AHV-Nummer durch die Grundbuchämter

Die Kommission hat am 19. und 20. Oktober 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean Christophe Schwaab (SP, VD) in Bern getagt. Sie hat sich dabei erneut mit der Vorlage zur Modernisierung des Grundbuchs auseinandergesetzt (s. Geschäft 14.034). Die Kommission hat sich im Rahmen der erneuten Befassung mit der Vorlage mit 15 zu 10 Stimmen für die Verwendung der AHV-Nummer im Grundbuch ausgesprochen (s. Medienmitteilung). In Kenntnis eines neuen Gutachtens über die Risiken der Verwendung der AHV-Nummer, das der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte und das Bundesamt für Justiz gemeinsam in Auftrag gegeben hatten, verabschiedete die Kommission zudem ein Kommissionspostulat (s. Geschäft 17.3968), mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, noch innerhalb der laufenden Legislatur darzulegen, wie den Risiken, die sich aus dem Gutachten ergeben, begegnet werden kann.

Adrian Mühlematter

14.09.2017

Grundbuchämter des Kantons Bern - Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 12. September 2017 sind fünf neue Artikel verfügbar. Die Themen "Wohnrecht" (Ziff. 4.1.5), "Baurecht" (Ziff. 4.1.6), "Dingliche Sicherung von Solarstromanlagen" (Ziff. 4.1.7), "Überbaurecht (Art. 674 ZGB)" (Ziff. 4.1.9) sowie "Löschung von Dienstbarkeiten" (Ziff. 4.1.12) sind ab sofort in das elektronische Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung integriert.

Adrian Mühlematter

25.06.2017

Steuerbelastung in der Schweiz 2016

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 14. Juni 2017 die „Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – Kantonsziffern 2016“ publiziert. Die Publikation enthält die Resultate der von der ESTV berechneten unterschiedlichen Steuerbelastungen der Kantone und Gemeinden inkl. Kirchensteuern für ausgewählte Steuersubjekte. Die nachstehenden Steuern werden dabei behandelt:

i) Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
ii) Erbschaftssteuern
iii) Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen

Die ausführlichen Datengrundlagen können unter folgendem Link auch einzeln abgefragt werden. Darunter finden sich auch die folgenden interessanten Auswertungen: 

04.06.2017

Grundbuchämter des Kantons Bern - Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 1. Juni 2017 sind drei neue Artikel verfügbar. Die Themen "Dienstbarkeiten, Plan" (Ziff. 4.1.3), "Nutzniessung" (Ziff. 4.1.4) sowie "Übertragung von Dienstbarkeiten bei Vorgängen nach dem Fusionsgesetz" (Ziff. 4.1.14) sind ab sofort in das elektronische Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung integriert.

Adrian Mühlematter

10.04.2017

Grundbuchämter des Kantons Bern - Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 6. April 2017 sind drei neue Artikel verfügbar. Die Themen "Baulandumlegungen, Güterzusammenlegungen, Waldzusammenlegungen und Güterweganlagen" (Ziff. 3.9), "Eigentumserwerb durch Ausübung eines Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrechts und Eigentumserwerb durch Eintritt des Rückfallsrechts nach Art. 247 OR" (Ziff. 3.11) sowie "Dienstbarkeiten, Allgemeines" (Ziff. 4.1.1) sind ab sofort in das elektronische Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung integriert.

Adrian Mühlematter

04.11.2016

Grundbuchämter des Kantons Bern - Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit Ende Oktober 2016 sind drei neue Artikel verfügbar. Unter Ziff. 3.16 findet sich neu ein Teil zu den sog. herrenlosen Grundstücken. Ziff. 5.9 enthält neu Fragen im Zusammenhang mit der Regelung der Rangverhältnisse bei der Abänderung von Grundpfandrechten. Ziff. 5.13 regelt sodann Tatbestände im Zusammenhang mit Nachrückungsrechten.

Adrian Mühlematter

30.05.2016

Grundbuchämter des Kantons Bern - Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 27. Mai 2016 sind drei neue Artikel verfügbar. Unter Ziff. 5.10 findet sich neu ein Teil zu Einreichung, Aushändigung und Umbuchung von Papier-Schuldbriefen. Ziff. 5.11 enthält neu Fragen im Zusammenhang mit leeren Pfandstellen und vorbehaltenen Vorgängen. Ziff. 5.12 regelt sodann Tatbestände im Zusammenhang mit dem Verbot der Verpfändung von nichtverwertbaren Grundstücken. 

16.05.2016

BGer 9C_284/2015: Pensionskasse - Begünstigung durch Testament

In seinem Urteil von Ende April 2016 (9C_284/2015) hat das Bundesgericht (BGer) sich zum Thema geäussert, ob und wie bei unverheirateten Paaren eine Begünstigung des überlebenden Partners mittels Testament bezüglich Leistungen der Pensionskasse (PK) des verstorbenen Partners möglich ist. Im zu beurteilenden Fall hinterliess der Verstorbene ein Testament, in welchem er seine Lebenspartnerin als Alleinerbin und Willensvollstreckerin eingesetzt hatte. Die PK des Verstorbenen beschied seiner Lebenspartnerin, dass eine reglementarische Lebenspartnerrente entfalle, weil der Verstorbene zu Lebzeiten das bestehende Konkubinatsverhältnis der PK nicht gemeldet habe. Das Todesfallkapital gelange mangels einer eindeutigen schriftlichen Begünstigungserklärung seitens des Versicherten ebenfalls nicht zur Ausrichtung.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern stützte diese Sichtweise (vgl. Urteil vom 16. März 2015; 200 2014 1156) und das BGer wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Die gesetzlichen (Art. 18-20 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge [BVG; SR 831.40]) und reglementarischen (vgl. Art. 20a BVG) Ansprüche der Hinterbliebenen aus beruflicher Vorsorge stehen nach der Rechtsprechung vollständig ausserhalb des Erbrechts. Trotz Fehlen eines erbrechtlichen Bezugs der berufsvorsorgerechtlichen Hinterlassenenleistungen kann eine entsprechende Begünstigungserklärung auch im Rahmen einer letztwilligen Verfügung erfolgen.

Die in einem Testament verbalisierte Willenserklärung, den Lebenspartner hinsichtlich der reglementarischen Hinterlassenenleistungen zu begünstigen, bedarf indessen eines ausdrücklichen Hinweises auf die einschlägigen Reglementsbestimmungen oder wenigstens auf die berufliche Vorsorge. Letztwillige Verfügungen, mit denen - wie hier - die Lebenspartnerin des Versicherten (bloss) als Erbin eingesetzt wird, lassen nicht auf einen berufsvorsorgerechtlichen Begünstigungswillen schliessen, selbst dann nicht, wenn die Partnerin zur Alleinerbin bestimmt wird.

14.03.2016

Grundbuchämter des Kantons Bern - Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 14. März 2016 sind zwei neue Artikel verfügbar. Unter Ziff. 3.10 findet sich neu ein Teil zu Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang von Erschliessungsanlagen an die Einwohnergemeinde und Neueinreihung von Strassen. Ziff. 3.14 enthält neu Weisungen im Zusammenhang mit dem Trust.

Adrian Mühlematter

20.02.2016

Auskünfte zum Berner Steuerregister seit 1. Januar 2016 eingeschränkt

Im Kanton Bern wurde die Öffentlichkeit des Steuerregisters mit Wirkung per 1. Januar 2016 eingeschränkt. Die Gemeinden führen in ihren Steuerregistern die Steuerfaktoren der natürlichen Personen (steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen, amtliche Werte der Liegenschaften) sowie der juristischen Personen (steuerbarer Gewinn, steuerbares Kapital sowie amtliche Werte der Liegenschaften).

Gemäss Art. 64 StG BE (BAG 13-77) unterliegen die im Steuerregister geführten Informationen neu dem Steuergeheimnis. Auskünfte werden nur noch an Personen erteilt, welche ein wirtschaftliches Interesse an der Auskunft geltend machen oder wenn die betroffene Person schriftlich einwilligt. Es werden somit keine Auskünfte aufgrund rein persönlicher Interessen oder blosser Neugier erteilt (vgl. TaxInfo). Ein wirtschaftliches Interesse kann beispielsweise bei Liegenschaftsverwaltungen, Banken/Kreditinstituten, Leasinggesellschaften, Vermietern oder Versicherungsgesellschaften vorliegen.

Die betroffenen Personen werden über erteilte Auskünfte informiert. Daten bezüglich anderer Steuerarten wie Quellensteuern, Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern dürfen von der Steuerverwaltung hingegen nicht bekannt gegeben werden. Weiter wird auch keine Auskunft über provisorische Steuerfaktoren oder die satzbestimmenden Faktoren (Einkommen und Vermögen) von natürlichen Personen erteilt.

Leonhard Scheer

24.11.2015

Grundbuchämter des Kantons Bern - Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 23. November 2015 sind zwei neue Artikel verfügbar. Unter Ziff. 3.2.3 findet sich neu der Teil zum Gesamteigentum. Ziff. 3.5 enthält neu Weisungen zum Erwerb und der Umwandlung nach dem Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301).

Adrian Mühlematter

11.09.2015

Grundbuchämter des Kantons Bern - Handbuch

Die Grundbuchführung im Kanton Bern ist derzeit daran, ein elektronisches Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung zu erstellen.

Seit dem 10. September 2015 sind zwei neue Artikel verfügbar. Unter Ziff. 3.3.5 finden sich neu Weisungen zum güterrechtlichen Erwerb unter besonderer Berücksichtigung der Vorschlags- oder Gesamtgutszuweisung. Ziff. 3.12.5 enthält neu Weisungen zum "BewG" bzw. zur "Lex Koller".

Adrian Mühlematter
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Maira Gall