17.02.2019

Kanton Bern: Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand

Der Kanton Bern ist derzeit daran sein Notariatsgesetz zu revidieren. In diesem Zusammenhang sollen die Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand berechnet werden. Die Notarinnen und Notare sollen ihren Beruf neu auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausüben können. Die Änderung des Notariatsgesetzes befindet sich derzeit in der Vernehmlassung (s. Medienmitteilung).

Adrian Mühlematter
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Maira Gall