Die lange Wartezeit konnte mit einer mittlerweile unüberblickbaren Anzahl an Publikationen im Bereich des Daten(schutz)rechts überbrückt werden. Neben den bereits länger vorliegenden Materialien zum neuen DSG haben in den vergangenen dreissig Tagen unterschiedliche Bundesbehörden weitere Guidelines und Stellungnahmen veröffentlicht:
(i) Bundesrat (BR): Neues Datenschutzrecht ab 1. September 2023 und Neues Datenschutzrecht tritt heute in Kraft
(ii) Bundesamt für Justiz (BJ): Datenschutz und Schweizerische Anerkennung von Staaten, die einen angemessenen Datenschutz gewährleisten
(iii) KMU-Portal des SECO: Neues Datenschutzgesetz (revDSG)
Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat im Hinblick auf das neue DSG seine Webseite generell aktualisiert und insbesondere folgende, neue Merkblätter hinzugefügt:
(a) Merkblatt betreffend die Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften durch den EDÖB
(c) Merkblatt zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach den Art. 22 und 23 DSG
Oft zu wenig beachtet: Als weitreichende Querschnittsmaterie hat das Daten(schutz)recht zahlreiche Implikationen auf eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. In diesem Zusammenhang wurde u.a. auch das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) und seine Umsetzung angepasst. Auf der Webseite des EDÖB findet sich eine "Übersicht der wesentlichen Änderungen mit Inkrafttreten des revidierten DSG". Darin werden die Änderungen des BGÖ in Bezug auf den Umgang mit Personendaten und Daten juristischer Personen sowie die im BGÖ referenzierten Bestimmungen anderer Erlasse in Form einer tabellarischen Darstellung aufgezeigt.