26.06.2017

Botschaft zu den Bundesbeschlüssen über die Einführung des AIA über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 die Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Finanzkonten mit 41 Staaten und Territorien verabschiedet (siehe Medienmitteilung vom 16. Juni 2017).

Die für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen sind in der Schweiz bereits am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Es sind dies das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen), die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung) und das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Mit der AIA-Vereinbarung und dem Amtshilfeübereinkommen werden aber lediglich die rechtlichen Grundlagen für den AIA geschaffen, ohne die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen er durchgeführt werden soll. Damit der AIA mit Partnerstaaten eingeführt werden kann, muss er bilateral aktiviert werden, d.h. das Parlament muss den Bundesrat mittels einfachem Bundesbeschluss ermächtigen (Art. 39 AIAG) das Sekretariat des Koordinierungsgremiums zu notifizieren, dass die ausgewählten Staaten und Territorien in die Liste der AIA-Partnerstaaten aufzunehmen sind (Abschnitt 7 Abs. 1 Bst. f der AIA-Vereinbarung).

Gesamthaft umfasst die Liste der vorgeschlagenen AIA-Partner für 2018/2019 die folgenden 41 Staaten und Territorien:

i) G-20-Staaten (Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika) und OECD-Mitgliedstaaten (Chile, Israel, Neuseeland);

ii) wichtige Wirtschafts- und Handelspartner der Schweiz (Fürstentum Liechtenstein, Kolumbien, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate);

iii) Staaten und Territorien innerhalb Europas mit Bezügen zur Europäischen Union (Andorra, Färöer-Inseln, Grönland, Monaco, San Marino);

iv) Staaten und Territorien mit sektoriell bzw. regional bedeutenden Finanzplätzen (Antigua und Barbuda, Aruba, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman-Inseln, Cookinseln, Costa Rica, Curaçao, Grenada, Marshallinseln, Mauritius, Montserrat, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Seychellen, Turks- und Caicos-Inseln, Uruguay).

Bei den Entwürfen der Bundesbeschlüsse dieser Vorlage geht es um die bilateralen Aktivierungen nach der AIA-Vereinbarung für die Jahre 2018/2019, d. h. mit der Sammlung der Daten soll am 1. Januar 2018 begonnen werden, und ein erster Datenaustausch wird im Laufe des Jahres 2019 stattfinden.

Aufgrund der Stellungnahmen in den Vernehmlassungen sieht ein Bundesbeschluss zudem vor, dass der Bundesrat vor dem ersten Datenaustausch einen Lagebericht erstellt. Dabei wird geprüft, ob die betreffenden Staaten und Territorien die Anforderungen des Standards namentlich an die Vertraulichkeit und Datensicherheit tatsächlich erfüllen.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall