23.01.2016

Einführung des AIA mit weiteren Ländern geplant

Die Schweiz hat mit weiteren Ländern Erklärungen zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet (vgl. Mitteilung der ESTV). Es handelt sich dabei um Island, Norwegen und die der britischen Krone unterstellten Gebiete Jersey, Guernsey sowie der Isle of Man. Es ist geplant, dass die Steuerbehörden der Schweiz und der genannten Länder ab 2017 Steuerdaten gemäss dem globalen Standard für den AIA erheben werden und diese ab 2018 untereinander austauschen.

Voraussetzung für den Austausch der Daten ist jedoch die Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen in den verschiedenen Ländern. Die Schweiz hat zuvor schon mit Australien eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Ausserdem wurde mit der EU ein Abkommen über die Einführung des AIA abgeschlossen (vgl. Lawblogswitzerland.ch vom 30.03.2015).

Der AIA stützt sich rechtlich auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement MCAA). Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Fast 100 Staaten haben sich bereits zur Übernahme des Standards bekannt.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde vom Bundesrat ermächtigt, nach den Unterzeichnungen mit den verschiedenen Ländern die Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit den weiteren Ländern zu eröffnen. Die entsprechenden Bundesbeschlüsse werden danach den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

Leonhard Scheer
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Maira Gall