30.05.2015

Abkommen für automatischen Informationsaustausch in Steuersachen in Brüssel unterzeichnet

Gemäss Medienmitteilung vom 27. Mai 2015 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Abkommen mit der EU über den automatischen Informationsaustausch (AIA) eröffnet. Das Abkommen wurde zuvor von Staatssekretär Jacques de Watteville sowie vom lettischen Finanzminister Jānis Reirs als Vertreter der EU-Präsidentschaft und EU-Kommissar Pierre Moscovici in Brüssel unterzeichnet. Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Ein Jahr später, d.h. ab dem Jahr 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die relevanten Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden. Gemäss Mitteilug reihen sich die Bestrebungen in die Finanzmarktpolitik des Bundesrates ein und haben die international konforme Besteuerung zum Ziel.

Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz – EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt.“ Die Vernehmlassung, welche bis zum 17. September 2015 läuft, gewährt den interessierten Kreisen die Möglichkeit, Stellung zum AIA-Abkommen mit der EU zu beziehen. Nach Ablauf der Vernehmlassung, wird der Bundesrat den Eidgenössischen Räten das Abkommen mit einer Botschaft zur Genehmigung unterbreiten. Gleichzeitig laufen bereits die Arbeiten für die gesetzlichen Grundlagen für den AIA mit dem Ausland.

Leonhard Scheer
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Maira Gall