28.06.2017

Detailberatung der WAK-N zum FINIG vor Abschluss

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat die Detailberatung zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) weitestgehend abgeschlossen (siehe Medienmitteilung vom 21. Juni 2017). Die WAK-N ist vorwiegend dem Ständerat gefolgt.

So will auch die WAK-N die unabhängigen Vermögensverwalter nicht direkt der Finanzmarktaufsicht FINMA unterstellen. Diese sollen vielmehr einer von der FINMA bewilligten und beaufsichtigten Aufsichtsorganisation unterstehen.

Weiter hat die WAK-N einen Antrag, die Fintech-Bestimmungen separat zu behandeln statt sie in das FINIG aufzunehmen, abgelehnt. Sie verlangt jedoch noch weitere Abklärungen nachdem der Bundesrat aufgrund seiner Vernehmlassung neu auch das Konsumkreditgesetz anpassen möchte.

Schliesslich lehnt die WAK-N die redaktionellen Änderungen des Bankengesetzes ab und schlägt vor, die Artikel zum Bankeninsolvenzrecht sowie die Artikel betreffend die Genossenschaftsbanken in eine separate Vorlage auszugliedern.

Die Gesamtabstimmung zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum FINIG wird die WAK-N am 14./15. August vornehmen und der Nationalrat die beiden Gesetze in der Herbstsession beraten.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall