Am 19. November 2014 hat der Bundesrat einer Erklärung über die Teilnahme der Schweiz am automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen zugestimmt. Die im Rahmen der OECD entwickelte Vereinbarung soll die Grundlage für die künftige Einführung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausches bilden.
Der AIA soll als neuer globaler Standard helfen, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Bereits am 29. Oktober 2014 haben 51 Staaten und Territorien (sog. Early Adopters) am Rande des Global Forums in Berlin das Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA) unterzeichnet. Die meisten Early Adopters planen bereits 2016 mit der Erhebung der Daten zu beginnen. Die Schweiz möchte jedoch erst 2017 mit der Datensammlung starten und erstmals im Jahr 2018 Daten austauschen.
Das MCAA ist eine der Grundlagen für die künftige Einführung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches in Steuersachen. Weitere Grundlagen bilden das OECD-Europaratsübereinkommen über die Steueramtshilfe, die der Bundesrat 2013 unterzeichnet hat, sowie ein Umsetzungsgesetz, welches die Voraussetzungen im internen Recht für den Datenaustausch mit dem Ausland schafft. Gemäss Mitteilung plant der Bundesrat, dieses Anfang 2015 in die Vernehmlassung zu schicken. Danach werden sämtliche Vorlagen das ordentliche Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Die wichtige Frage, mit welchen Staaten der AIA umgesetzt werden soll, wurde durch die Unterzeichnung der MCAA noch nicht geklärt. Die bilaterale Aktivierung des AIA mit bestimmten Staaten wird der Bundesversammlung vielmehr separat zur Genehmigung unterbreitet werden.