25.02.2018

Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Erbfällen

Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz hat der Bundesrat am 14. Februar 2018 die Vernehmlassung zu einer Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht eröffnet. Das Ziel der Revision ist die Minimierung von Kompetenzkonflikten mit anderen Staaten im Bereich des Erbrechts, um eine grössere Rechts- und Planungssicherheit für die Bürger zu schaffen.

Regelmässig kommt es bei grenzüberschreitenden Erbfällen zu Kompetenzkonflikten zwischen den Behörden der involvierten Staaten und zu sich widersprechenden Entscheidungen. Mit der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) hat die EU die zwischenstaatliche Zuständigkeit in internationalen Erbfällen und die Anerkennung von ausländischen Rechtsakten, die einen Nachlass betreffen, geregelt. Insbesondere wurden auch einheitliche Regeln festgelegt, welches Erbrecht jeweils anzuwenden ist. Die Verordnung gilt für sämtliche EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich.

Diese Rechtsvereinheitlichung bietet der Schweiz nun die Möglichkeit, das Potential für Kompetenzkonflikte und divergierende Entscheidungen in Bezug auf die meisten EU-Staaten ebenfalls zu minimieren und damit die Rechts- und Planungssicherheit für die Bürger zu erhöhen. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, das schweizerische internationale Erbrecht in verschiedenen Punkten mit der EU-Erbrechtsverordnung abzustimmen.

Urs Kunz
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Maira Gall