04.03.2018

Teilrevision des FINMA-RS Video-und Online-Identifizierung

Die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 13. Februar 2018 einen Entwurf zum revidierten Rundschreiben 2016/7 „Video- und Online-Identifizierung“ veröffentlicht (siehe Medienmitteilung). Folgende wesentlichen Änderungen werden vorgeschlagen:

(i) Videoidentifizierung: Die Verifikation der Vertragspartei im Identifizierungsprozess mittels Einmalpasswort (TAN) wird nicht mehr verlangt sondern kann mittels Abgleich und Überprüfung der Ausweisdokumente sichergestellt werden. Dafür müssen neu mindestens drei zufällig ausgewählte optische Sicherheitsmerkmale der Identifizierungsdokumente überprüft werden. Der Identifizierungsvorgang darf neu auch bei Hinweisen auf erhöhte Risiken fortgesetzt werden.

(ii) Online-Identifizierung: der Finanzintermediär muss ein Lichtbild der Vertragspartei im Rahmen des Identifizierungsprozesses erstellen (z.B. durch Einsatz einer Lebenderkennung). Unter bestimmten Voraussetzungen wird zudem nicht mehr zwingend eine Überweisung von einer Bank in der Schweiz verlangt, sondern eine Überweisung von einer Bank aus einem FATF-Mitgliedstaat soll zulässig sein.

Die Anhörung dauert bis zum 28. März 2018.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall