28.01.2018

Musterverträge zur Auftragsdatenverarbeitung gemäss Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO/EU GDPR)

Die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag und für die Zwecke des Auftraggebers durch einen Dritten ist in einer arbeitsteiligen Welt von grosser Bedeutung: Cloud Computing, Webtracking, IT-Support, Auslagerung der Lohnbuchhaltung, Archivierungen, Direktmarketing, Factoring-Verträge etc. sind mögliche Anwendungsbereiche.

Aus einer datenschutzrechtlichen Sicht liegt dabei eine sog. Auftragsbearbeitung gemäss DSG und E-DSG bzw. eine Auftragsdatenverarbeitung (ADV) gemäss DSGVO vor. Der Auftraggeber lässt dabei eine bestimmte Datenbearbeitung durch einen Dritten, einen sog. Auftragsbearbeiter (DSG und E-DSG) bzw. Auftragsdatenverarbeiter (DSGVO), vornehmen. Für eine ADV sind insbesondere folgende Bestimmungen massgebend:




Alle drei Rechtsgrundlagen sehen vor, dass i.d.R. ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Dritten geschlossen werden muss, welcher die Eckpunkte der fraglichen Datenbearbeitung regelt. Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Musterverträge zur ADV gemäss DSGVO veröffentlicht; einige Beispiele werden nachfolgend aufgeführt:






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Maira Gall