Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt gemäss Positionspapier eine Regulierung analog der überarbeiteten europäischen Zahlungsverkehrsrichtlinie (Payment Services Directive bzw. PSD2) ab. Die PSD2 regelt den Zahlungsverkehr via Internet und Mobiltelefon und öffnet unter anderem den Markt, indem sie im EWR ansässige Kreditinstitute verpflichtet, konzessionspflichtigen Zahlungsdienstleistern Zugang zu Bankkonten (sog. Schnittstellen) zu gewähren. Internet-Zahlungsdienstleister werden mit der PSD2 neu berechtigt, Kontozugangsdaten wie PIN und TAN von Bankkunden abzufragen und damit Überweisungen vom Bankkonto des Bankkunden auf ein Konto eines Verkäufers auszulösen. Die EWR-Mitgliedstaaten haben die PSD2 bis 18. Januar 2018 in nationales Recht umzusetzen.
Die SBVg lehnt eine PSD2-äquivalente Regulierung aus folgenden Gründen ab: (i) unnötiger Eingriff in einen funktionierenden Markt, (ii) Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Banken, (iii) Gefahren im Bereich der Sicherheit und des Datenschutzes und (iv) zusätzliche Aufwände und Kosten in den Bereichen Sicherheitsstruktur und Compliance für die Banken.
Claude Ehrensperger
Die SBVg lehnt eine PSD2-äquivalente Regulierung aus folgenden Gründen ab: (i) unnötiger Eingriff in einen funktionierenden Markt, (ii) Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Banken, (iii) Gefahren im Bereich der Sicherheit und des Datenschutzes und (iv) zusätzliche Aufwände und Kosten in den Bereichen Sicherheitsstruktur und Compliance für die Banken.
Claude Ehrensperger