14.06.2015

Erhöhte Sorgfaltspflichten bei Annahme von Vermögenswerten

Gemäss einer Medienmitteilung von Anfang Juni 2015 sollen "Banken und andere Finanzintermediäre künftig bei der Annahme von Vermögenswerten erhöhte Sorgfaltspflichten erfüllen und damit den Zufluss von nicht versteuerten Vermögenswerten verhindern". Der Bundesrat hat dem Parlament eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes überwiesen.

Diese neuen Sorgfaltspflichten sollen gegenüber Kunden aus Ländern greifen, welche den künftigen Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten nicht unterstehen. Bei jenen Kunden soll der Finanzintermediär bei der Annahme von Vermögenswerten prüfen, ob jene auch wirklich versteuert seien. Muss der Finanzintermediär aufgrund der Prüfung annehmen, dass es sich um unversteuerte Vermögenswerte handelt, so hat er bei Neukunden die Geschäftsbeziehung abzulehnen. Bei bestehenden Kunden hat er zudem die bereits bei ihm liegenden Vermögenswerte auf ihre Steuerkonformität abzuklären und unter Umständen die Geschäftsbeziehung aufzulösen.

Urs Kunz
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Maira Gall