14.06.2015

Lex Friedrich soll deutlich verschärft werden

Wie einigen Medienmitteilungen (20 Minunten, NZZ, watson.ch) zu entnehmen ist, beabsichtigt Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Lex Friedrich deutlich zu verschärfen. Ziel sei es, den Schweizer Immobilienmarkt viel stärker gegen Käufer aus dem Ausland abzuschotten.

Nachdem das Gesetz in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich aufgeweicht worden war, soll es jetzt wieder verschärft werden. Konkret werden folgende fünf Gesetzesverschärfungen angestrebt:

1. Geschäftshäuser: Betriebsstättegrundstücke sind bisher von der Lex Friedrich ausgenommen. Heute sieht Frau BR Sommaruga in diesem Bereich grosse Missbrauchsgefahr. Oftmals erwürben Ausländer Firmengebäude „als blosse Kapitalanlage“. Zudem würden manche Gebäude später in Wohnungen umgebaut. Deshalb soll Käufern aus dem Ausland der Erwerb von Firmenliegenschaften nur noch erlaubt werden, wenn sie sie für eigene Geschäftstätigkeit nutzen. Die Umnutzung soll zudem „explizit verboten werden“.

2. Immobiliengesellschaften: Immobiliengesellschaften sind bisher von der Lex Friedrich ausgenommen. Schweizer Immobiliengesellschaften zögen grosse Geldsummen aus dem Ausland an. Das ausländische Kapital treibe Immobilienpreise und Mieten nach oben.

3. Härterer Vollzug: Heute können Ausländer eine Hauptwohnung erwerben, sofern sie in der Schweiz ihren tatsächlichen (und nicht bloss formellen) Wohnsitz haben. Diese Bestimmung wird teilweise umgangen, indem Ausländer sich nur zum Schein anmelden.

4. Nichteuropäer: Ausländer von ausserhalb Europas sollen zwar - wie bis anhin - eine Hauptwohnung kaufen dürfen. In Zukunft müssten sie diese aber wieder verkaufen, sobald sie die Schweiz verlassen. Diese Verkaufspflicht würde für EU- und Efta-Ausländer nicht gelten.

5. Kompetenzverlagerung: Heute muss jeder Kanton eine Behörde bezeichnen, die alle Lex- Friedrich-Bewilligungen prüft und gegebenenfalls dagegen Beschwerde erhebt. Nur vier Kantone haben aber je von diesem Recht Gebrauch gemacht. Künftig sollen die Kantone die Kontrolle der Lex Friedrich ganz an den Bund delegieren können.

Olivier Jann
© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall