14.06.2015

EDÖB veröffentlicht Erläuterungen zu Bring Your Own Device (BYOD)

Am 8. Juni 2015 hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Erläuterungen zu Bring Your Own Device (BYOD) veröffentlicht. Dabei wird auf datenschutzrechtliche Aspekte der "geschäftlichen Nutzung privater mobiler Geräte (d.h. Laptop, Netbook, Handy, Tablet, etc.)" eingegangen. Danach soll zur "Minimierung der Datenschutzrisiken" u.a. folgendes berücksichtigt werden:

  • Aufstellung klarer Nutzungsregelungen (z.B. schriftliche Weisung) für die verwendeten Geräte
  • Technische und logische Trennung geschäftlicher sowie privater Daten
  • Gewährleistung der Datensicherheit
  • Klare Regelung des Speicherorts der geschäftlichen Daten
  • Genehmigungspflicht für BYOD durch einen bezeichneten Verantwortlichen
  • Regelung des Zugriffs auf das verwendete Gerät durch den Arbeitgeber

Der EDÖB erachtet schliesslich "die BYOD-Nutzung aus Datenschutzsicht als heikel, vor allem was die Datensicherheit und die Abgrenzung zwischen privaten und geschäftlichen Daten betrifft". Ferner verweist der EDÖB im Rahmen seiner Erläuterungen auf Alternativen zu BYOD und stellt weiterführende Links zur Verfügung.

Michal Cichocki
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Maira Gall