10.03.2019

FATF/GAFI – Auslegungsnote zu «Virtual Assets» und «Virtual Asset Services Provider»

Die Financial Action Task Force (FATF/GAFI) hat am 22. Februar 2019 die revidierte Empfehlung 15 veröffentlicht, die neu auch «Virtual Assets» und Anbieter von «Virtual Asset Services» erfassen soll. Die Auslegungsnote soll im Juni 2019 formell verabschiedet werden. Die revidierte Empfehlung 15 soll den Missbrauch von «Virtual Assets» für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mindern. So sollen die Mitgliedstaaten der FATF sicherstellen, dass die Anbieter von Virtual Asset Services einer angemessen Regulierung und Überwachung durch eine Aufsichtsbehörde (keine SRO) unterstellt und die wirksame Kontrolle von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung sichergestellt wird. In Bezug auf die Massnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung sollen die Empfehlungen 10 bis 21 gelten, insbesondere wurde die anwendbare Schwelle für gelegentliche Finanztransaktionen die Sorgfaltspflichten auslösen auf USD/EUR 1'000 festgelegt.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall