10.03.2019

Vernehmlassung zur Änderung der AIA

Im Rahmen einer Vorprüfung der rechtlichen Grundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) hat das Global Forum 2018 Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) eröffnet, welche die zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen ergreift (siehe Medienmitteilung). Der Vorentwurf des Gesetzes sieht namentlich die Aufhebung der Ausnahme für Stockwerkeigentümergemeinschaften vor. Weiter sollen Anpassungen an den geltenden Sorgfaltspflichten vorgenommen, die Beträge in US-Dollar ausgewiesen sowie die Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute festgehalten werden. Die Änderungen sollen vom Bundesrat per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall