12.04.2016

FINMA Jahreskonferenz

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat anlässlich ihrer Jahreskonferenz vom 7. April 2016 ihren Geschäftsbericht und Enforcementbericht für das Jahr 2015 veröffentlicht.

Thomas Bauer, Präsident des Verwaltungsrates der FINMA, führte die Vorzüge der risikoorientierten Aufsicht und des prinzipienbasierten Regulierungsansatzes im Finanzbereich aus (siehe Referat). Der prinzipienbasierte Ansatz schaffe namentlich Gestaltungsfreiheit und ermögliche Innovation (z.B. Video- und Online-Identifizierung für die Aufnahme von Kundenbeziehungen sowie Vorschläge für neue Bewilligungsformen für innovative Geschäftsmodelle und Technologien). Umso bemerkenswerter sei deshalb, dass der prinzipienbasierte Ansatz insbesondere von den Marktteilnehmern selbst infrage gestellt werde. Herr  Bauer führte weiter aus, dass auch internationale Gremien und Behörden in der EU und den USA den prinzipienbasierten Ansatz infrage stellen, hob jedoch gleichzeitig hervor, dass der von der FINMA verfolgte prinzipienbasierte Ansatz Anerkennung finde, seien doch zwei Äquivalenzverfahren (Versicherungsaufsicht und Aufsicht über zentrale Gegenparteien) erfolgreich durchgeführt worden. Thomas Bauer hob weiter hervor, dass starke Kapitalanforderungen für Banken, insbesondere für die systemrelevanten Banken, und die Versicherungsunternehmen unerlässlich seien um den Anlegerschutz sicherzustellen.

Mark Branson, Direktor der FINMA, hob hervor, dass das Geldwäschereirisiko in der Schweiz hoch sei, da die Schweiz der weltweit grösste Standort für das grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsgeschäft mit Privatkunden sei (siehe Referat). Das Geldwäschereirisiko habe sich zudem erhöht, da die verwalteten Vermögen aus Entwicklungs- und Schwellenländern in den vergangenen Jahren zugenommen hätten und damit auch neue Risiken einhergehen würden. Zudem hätten gewisse Banken weiterhin einen zu grossen Risikoappetit, was insbesondere die jüngsten Korruptionsskandale (Petrobas und 1 MDB) bestätigen würden, in welchen die FINMA gegenwärtig Verfahren gegen sieben Beaufsichtigte durchführt. Aus diesen Gründen habe die FINMA ihre Aufsicht weiter intensiviert und systematisiert, um die bestehenden Regeln konsequent und konsistent umzusetzen. Die FINMA ordnet deshalb die Banken bei der Geldwäschereibekämpfung neu auch nach ihrem Risikoprofil ein. So fällt namentlich das Geldwäschereirisiko umso höher aus, je mehr Kunden mit Sitzgesellschaften eine Bank hat. Weiter habe die FINMA das Enforcement intensiviert, indem im Jahr 2015 bei 29 Instituten Abklärungen wegen Verdachts auf Verletzungen der Geldwäschereibestimmungen durchgeführt und der Sanktionskatalog ausgeweitet wurden. Schliesslich sei auch ein mutigerer und konsequenterer Ansatz im Meldewesen anzustreben, um die Griffigkeit der Geldwäschereibekämpfung weiter zu erhöhen.

Die FINMA hat weiter ihren Enforcementbericht veröffentlicht. Daraus ergeht, dass die FINMA im Jahr 2015 vermehrt Massnahmen gegen fehlbare Mitarbeitende und Organe beaufsichtigter Institute (2014: 9 / 2015: 14) aussprach.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall