24.10.2015

Anpassung der „Too-big-to-fail-Kapitalanforderungen”

Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2015 die Eckwerte für die Anpassungen der geltenden „Too-big-to-fail“-Bestimmungen verabschiedet (siehe dazu Medienmitteilung des Bundesrates sowie Medienmitteilung der FINMA). Dabei hat er die Mindestanforderungen an das Kapital der systemrelevanten Banken quantitativ wie auch qualitativ erheblich verschärft.

Going Concern: die Leverage Ratio für systemrelevante Banken beträgt neu mindestens 4.5 Prozent und für die risikogewichteten Aktiven mindestens 12.9 Prozent (für die beiden Grossbanken neu 5 Prozent bzw. 14.3 Prozent unter Berücksichtigung der progressiven Komponente). Zusätzlich wird der Anteil an erforderlichem hartem Kernkapital (CET1) markant erhöht und neu nur noch HT-Cocos (T1) angerechnet.

Gone Concern: für die international tätigen systemrelevanten Banken wurden die Going-Concern-Anforderungen gespiegelt. Die Gone-Concern-Anforderungen sind mit Bail-in-Instrumenten zu erfüllen. Erleichterungen sind möglich beim Nachweis einer verbesserten globalen Abwicklungsfähigkeit (jedoch mindestens 3 Prozent Leverage Ratio und für die risikogewichteten Aktiven mindestens 8.6 Prozent). Für die nicht international tätigen systemrelevanten Banken sind die Gone-Concern-Anforderungen noch offen und Gegenstand des nächsten Evaluationsberichts des Bundesrates.

In einem nächsten Schritt wird das Eidg. Finanzdepartement die Änderungen der Eigenmittelverordnung und der Bankenverordnung ausarbeiten und nach einer Anhörung die Verordnungstexte dem Bundesrat im ersten Quartal 2016 vorlegen.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall