25.09.2015

Botschaft zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes verabschiedet

Gemäss Medienmitteilung vom 11. September 2015 hat der Schweizer Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes verabschiedet.

Die Änderungen sehen vor, dass die bereits bestehenden Ausnahmen von der Verrechnungssteuer zeitlich beschränkt weiter geführt werden sollen. Zu diesen Ausnahmen gehören die Contingent Convertible Bonds (kurz CoCos) sowie Write-off-Bonds, d.h. Anleihen mit Forderungsverzicht. Neu sollen auch die Zinsen von Bail-in-Bonds, also Anleihensobligationen, welche bei (drohender) Insolvenz reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können, zeitlich beschränkt von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden. Sämtliche Ausnahmen würden bei einem Inkrafttreten am 1. Januar 2017 zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2012 gelten.

Der einschneidende Systemwechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip (vgl. Lawblogswitzerland.ch vom 20. Dezember 2014) wurde aufgrund des negativen Vernehmlassungsergebnisses bereits im Sommer verworfen (vgl. Medienmitteilung vom 26. Juni 2015). Die Vernehmlassungsteilnehmer hatten zwar den Vorteil des Reformvorschlags anerkannt, sich aber für eine Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt stark gemacht. Es soll zunächst die Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) sowie die Diskussion über die Zukunft des Bankgeheimnisses im Inland abgewartet werden.
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Maira Gall