Das Parlament hat am 19. Juni 2015 dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) zugestimmt, welches vorbehältlich eines Referendums bis zum 8. Oktober 2015 am 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Am 20. August 2015 hat das Eidg. Finanzdepartement EFD die Anhörung zur Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) eröffnet. Die FinfraV konkretisiert namentlich die Bewilligungsvoraussetzungen der Finanzmarktinfrastrukturen und die Pflichten der Finanzmarktteilnehmer beim Derivatehandel. Die FinfraV soll gleichzeitig mit dem FinfraG in Kraft treten. Gleichzeitig mit der Anhörung zur FinfraV wurde die Anhörung zur Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA eröffnet, welche die Ausführungsbestimmungen zur Meldepflicht für den Effektenhandel, zur Abrechnungspflicht von Derivaten sowie zum Bereich Offenlegung und Übernahmen. Die Anhörungen dauern beide bis zum 2. Oktober 2015.
Claude Ehrensperger
Claude Ehrensperger