26.08.2015

Teilrevision Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): BAKOM eröffnet öffentliche Anhörung

Am 25. August 2015 eröffnete das BAKOM die öffentliche Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen in der Radio- und Fernsehverordnung (vgl. Entwurf RTVV-Revision).

Die RTVV sieht u.a. folgende Neuerungen vor:
  • Modalitäten der Rechnungsstellung der Haushalt- und der Unternehmensabgabe;
  • Einzelheiten zu den Datenlieferungen von Kantonen und Gemeinden für die Erhebung der Haushaltabgabe;
  • Befreiung von taubblinden Personen von der Abgabe;
  • Unternehmen und Dienststellen, die gemäss Mehrwertsteuerrecht eine Gruppe bilden könnten, bezahlen auf Gesuch hin nur eine einzige Abgabe;
  • Befreiungsmöglichkeit von gewinnschwachen Unternehmen;
  • Publikation von konsolidierten Kennzahlen zur Abgabe;
  • Abschluss des heutigen Empfangsgebührensystems durch die Billag;
  • Befreiung von Haushalten ohne Radio- und Fernsehempfangsmöglichkeit ("Opting out"). 
 
Weitere Anhörungsunterlagen sind online abrufbar.

Bis 24. November 2015 können beim BAKOM Stellungnahmen zum Entwurf der RTVV-Revision eingereicht werden.

Der Bundesrat (BR) wird die Änderungen der RTVV zusammen mit dem RTVG voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft setzen. Der Wechsel des Systems von der Empfangsgebühr zur Radio- und Fernsehabgabe wird für alle Haushalte und Unternehmen voraussichtlich Mitte 2018/Anfang 2019 erfolgen.

Der BR wird die konkrete Höhe der Radio- und Fernsehabgabe erst kurz vor dem Systemwechsel festlegen. Aus der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 29. Mai 2013 geht hervor, dass die Haushaltabgabe maximal CHF 400 Franken betragen wird.

Michal Cichocki
© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall