Mit Verfügung vom 5. Mai 2015 wies der Übernahmeausschuss der FINMA die Beschwerde von William H. Gates III und Melinda French Gates als Trustees des Bill & Melinda Gates Foundation Trust sowie der Cascade Investment, L.L.C. gegen die Verfügung 598/01 der UEK i.S. Sika AG ab. Die FINMA hält fest, dass der Wortlaut der Opting out-Klausel klar und deutlich ist und nicht anders verstanden werden kann, als dass ein Erwerber von Aktien der Sika AG nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot verpflichtet ist. Die FINMA bestätigt zudem die teleologische Auslegung der UEK, wonach eine Vinkulierungsbestimmung und eine Opting out-Klausel separat zu betrachten sind und unabhängig voneinander Geltung beanspruchen, da sie unterschiedliche Zwecke verfolgen. Die FINMA führt weiter aus, dass die Entstehungsgeschichte der Opting out-Klausel ebenfalls klar aufzeigt, dass eine selektive Wirkung vom Verwaltungsrat nicht gewollt war. Entsprechend kommt die FINMA zum Schluss, dass weder die systematische, noch die historische und die teleologische Auslegung eine vom klaren Wortlaut der Opting out-Klausel abweichende Auslegung zulassen. Schliesslich verwirft die FINMA die Argumentation der Beschwerdeführer, wonach ein Anrufen der Opting out-Klausel durch die Familie Burkhard rechtsmissbräuchlich bzw. durch die angeblichen Äusserungen von Urs E. Burkard derogiert worden sei. Die FINMA führt aus, dass sich die Marktteilnehmer bei unveränderter gesetzlicher Grundlage auf ein rechtsgültig eingeführtes Opting out verlassen dürfen und einzelne Aktionäre durch ihr Verhalten keine (faktische) Statutenänderung bezüglich der Gültig- und Anwendbarkeit einer Opting out-Klausel herbeizuführen vermögen.
Ein Beitrag zu den bisherigen Entscheiden der UEK i.S. Sika AG findet sich unter folgendem Link.
Claude Ehrensperger
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