27.07.2014

Urteil EuGH C-131/12: "Recht auf Vergessen" im Internet soll ausgeweitet werden

Mit Urteil C-131/12 vom 13. Mai 2014 bejahte der EuGH u.a. das "Recht auf Vergessen werden" im Internet auf der Grundlage der europäischen Datenschutzrichtlinie. Zur Umsetzung dieses Urteils stellte Google als weltweit grösster Suchmaschinenbetreiber ein Online-Formular (Löschantrag) samt Anleitung zur Löschung von Links aus Suchergebnissen zur Verfügung (vgl. Lawblogswitzerland vom 15.05.2014 und 30.05.2014). 

Die Möglichkeit dieses Löschantrags wurde offenbar rege genutzt: Seit Ende Mai sind für die Schweiz (vgl. NZZ vom 23.07.2014) 1'645 Anträge zur Löschung von 7'085 Suchergebnissen bei Google eingegangen. In den übrigen 28-EU-Mitgliedsstaaten plus Island, Norwegen und Lichtenstein muss Google insgesamt 91'000 Anträge zur Löschung von 328'000 Suchergebnissen prüfen. Bisher hat Google offenbar 50% der Löschanträge bejaht, 30% zurückgewiesen und bei 15% um zusätzliche Informationen zum Sachverhalt gebeten.

Um offene Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des EuGH-Urteils zu klären, fand am 24. Juli 2014 ein Treffen zwischen Vertretern europäischer Datenschutzbehörden sowie den grossen Suchmaschinenbetreibern in Brüssel statt (vgl. Medienmitteilung). Konkret ging es v.a. um die Festlegung gemeinsamer Richtlinien für Datenschutzbehörden, um den Umgang mit Beschwerden im Anschluss an einen abgelehnten Löschantrag. Ein offizielles Statement gibt es hierzu (noch) nicht. Gemäss verschiedenen Medienberichten haben die europäischen Datenschützer offenbar folgende Forderungen an die Suchmaschinenbetreiber zur Umsetzung des EuGH-Urteils gestellt:

  • Die gelöschten Suchergebnisse sollen auch ausserhalb Europas (bspw. via google.com) nicht mehr angezeigt werden dürfen.
  • Zudem sollen Verlage von den Firmen nicht mehr auf die Filterung von Links hingewiesen werden.
  • Der Hinweis "Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt" soll ebenfalls nicht mehr angezeigt werden.

Ob diese Forderungen durchgesetzt werden können, wird sich zeigen.

© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall