06.08.2023

Economiesuisse: Positionspapier zum regulatorischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI/AI) veröffentlicht

Im Rahmen der extensiven Berichterstattung zu ChatGPT & Co haben zahlreiche Unternehmen und Verbände Dokumente mit entsprechenden Regulierungsvorschlägen publiziert. Der Dachverband der schweizerischen Wirtschaft, economiesuisse, hat nun ebenfalls ein Positionspapier zum regulatorischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI/AI) veröffentlicht.

Im Gegensatz zu anderen Publikationen beinhaltet das Positionspapier von economisuisse eine Art von Definition - "Was ist KI": Dabei ist einerseits von der Nachbildung von "kognitiven Fähigkeiten wie Lernen, Problemlösung und Entscheidungsfindung" die Rede. Andererseits stelle KI ein "interdisziplinäres Feld dar, das verschiedene Technologien wie maschinelles Lernen, neuronale Netze, natürliche Sprachverarbeitung und Robotik" umfasse. Vor allem handle es sich aber um im "Gegensatz zu herkömmlich automatisierten Prozessen nicht um vorprogrammierte Wenn-Dann-Schemata sondern um Algorithmen, welche sich selbstständig weiterentwickeln und somit lernen können".

KI im oben genannten Sinne solle gemäss economiesuisse mindestens derzeit nicht (spezifisch) reguliert werden; eine übereilte Regulierung würde negative Auswirkungen auf Innovation, Wettbewerb sowie die globale Zusammenarbeit haben und insbesondere KMU massiv belasten. Ferner sei das schwezierische Rechtssystem prinzipienbasiert und technologieneutral ausgestaltet, so dass viele Fragen im Zusammenhang mit KI bereits heute und ohne Anpassungen von Gesetzen (wie z.B. DSG, ZGB/Persönlichkeitsrechte, UWG, StGB) begegnet werden könne. Sollte sich dennoch eine Lücke ergeben, könne diese mittels gezielter Anpassung spezifischer Rechtsgrundlagen - analog DLT-Gesetzgebung - geschlossen werden; ein KI-spezifisches Gesetz wie in der EU lehnt economiesuisse folgerichtig ab.

Schliesslich formuliert das Positionspapier die nachfolgenden Empfehlungen im Zusammenhang mit KI:

1) Ethik: KI-Systeme sollen ethisch vertretbar sein.

2) Transparenz: Von KI-Systemen getroffene Entscheidungen müssen transparent und nachvollziehbar sein, damit sie verstanden und überprüft werden können. Das Datenschutzrecht enthält generelle und im Falle von automatisierten Entscheiden verschärfte Transparenzvorschriften [Hinweis: hier ist die Informationspflicht für automatisierte Einzelentscheidung gemäss Art. 21 revDSG gemeint. Diese ist jedoch ebenfalls technologieneutral und beinhaltet keine spezifische Transparenzpflicht für KI].

3) Wirtschaftsfreiheit: Die Regulierung von KI-Systemen hat das Prinzip der Wirtschafts- und insbesondere der Vertragsfreiheit zu respektieren.

4) Geistiges Eigentum: Das geistige Eigentum muss auf Basis der heute bestehenden Regeln ausreichend geschützt bleiben.

5) Haftung: Die Haftung für KI-Systeme ist zu überprüfen. Allenfalls könnten die vorhandenen Regelungen zur Produkthaftung dahingehend ergänzt werden, dass sie einen angemessenen Schutz der Nutzer von KI-Systemen gewährleisten und Verantwortlichkeiten klar definiert sind.

Michal Cichocki
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Maira Gall