30.01.2018

Abschluss der Differenzbereinigung bei FIDLEG und FINIG

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat die verbleibenden Differenzen beim Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zu Ende beraten und sich weitgehend dem Nationalrat angeschlossen (siehe Medienmitteilung vom 24. Januar 2018). Bestehen bleiben folgende wesentlichen Differenzen (siehe auch Fahne FIDLEG/FINIG):

(i) Finanzdienstleistungsgesetz (Grandfathering-Klausel; Art. 70 FIDLEG): die WAK-S hält am Entwurf des Bundesrates fest, wonach Vermögensverwalter keiner Bewilligung bedürfen, wenn sie bei Inkrafttreten des FIDLEG ihre Tätigkeit seit mindestens 15 Jahren ausüben und keine neuen Kunden mehr annehmen;

(ii) Obligationenrecht (Art. 40a OR): die WAK-S will die Ausnahme vom Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen bei Bank- oder Finanzdienstleistungen auf Angebote beschränken, die bestehenden Kunden eines Finanzinstituts unterbreitet werden;

(iii) Konsumkreditgesetz (Art. 32 Abs. 1 KKG): die WAK-S will bei den Sanktionen für gewisse Verstösse gegen Bestimmungen des KKG die Absicht (Art. 32 Abs. 1) bzw. die Fahrlässigkeit (Art. 32 Abs. 2) einbauen.

Das Geschäft kommt in der Frühjahrssession in den Ständerat.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall