22.10.2017

Inkraftsetzung von ALBAG und ALBA-Vereinbarung

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2017 beschlossen, das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG) auf den 1. Dezember 2017 und die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) ebenfalls im Dezember in Kraft zu setzen (siehe Medienmitteilung). Des Weiteren hat der Bundesrat die Länderliste für den Austausch länderbezogener Berichte festgelegt. Es sind dies sämtliche Signatarstaaten der ALBA-Vereinbarung und alle Mitgliedstaaten des Inclusive Framework on BEPS.

Multinationale Unternehmen in der Schweiz werden damit verpflichtet, ab dem Steuerjahr 2018 erstmals einen länderbezogenen Bericht zu erstellen und die Schweiz und ihre Partnerstaaten werden diese ab 2020 austauschen. Dabei ist zu beachten, dass die ALBA-Vereinbarung zwischen der Schweiz und einem anderen Staat erst anwendbar wird, wenn auch dieser die Schweiz auf seiner Länderliste aufgeführt hat.

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2017 schliesslich noch eine Erklärung zum Amtshilfeübereinkommen verabschiedet, mit welcher das Amtshilfeübereinkommen, eingeschränkt auf den Austausch freiwillig eingereichter länderbezogener Berichte, für die Steuerjahre 2016 und 2017 für anwendbar erklärt wird.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall