Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) veröffentlichte am 24. August 2017 einen Leitfaden zum Swiss-US Privacy Shield. Der Leitfaden ("praktische Broschüre zum Swiss-US Privacy Shield") ist in drei Teile gegliedert und soll "einfach und verständlich" über folgende Themenbereiche informieren:
(i) Verpflichtungen der für Privacy Shield zertifizierten Unternehmen und Rechte der betroffenen Personen.
(ii) Wie kann Beschwerde gegen ein für Privacy Shield zertifiziertes Unternehmen erhoben werden?
(iii) Die Ombudsstelle: Anlaufstelle für Beschwerden betreffend Personendatenbearbeitungen durch US Behörden.
Weitere Informationen zur Bekanntgabe von Personendaten in die USA sind auf der Webseite des EDÖB abrufbar.
Mehr Transparenz beim Outsourcing im medizinischen Bereich
Am 17. August 2017 wurde auf der Webseite des EDÖB eine Stellungnahme aufgeschaltet, wonach mehr Transparenz beim Outsourcing im medizinischen Bereich, insbesondere bei der Rechnungsstellung, gefordert wird. Der EDÖB hält hierzu u.a. Folgendes fest:
"(...) Damit die Privatsphäre des Patienten dabei geschützt bleibt, ist es wichtig, dass die Anbieter die Daten nur zu den angegebenen Zwecken bearbeiten. Auch müssen sie klar informieren, was mit den Daten der Patienten geschieht, nachdem sie vom Arzt bzw. der Ärztin übermittelt wurden.
(i) Verpflichtungen der für Privacy Shield zertifizierten Unternehmen und Rechte der betroffenen Personen.
(ii) Wie kann Beschwerde gegen ein für Privacy Shield zertifiziertes Unternehmen erhoben werden?
(iii) Die Ombudsstelle: Anlaufstelle für Beschwerden betreffend Personendatenbearbeitungen durch US Behörden.
Weitere Informationen zur Bekanntgabe von Personendaten in die USA sind auf der Webseite des EDÖB abrufbar.
Mehr Transparenz beim Outsourcing im medizinischen Bereich
Am 17. August 2017 wurde auf der Webseite des EDÖB eine Stellungnahme aufgeschaltet, wonach mehr Transparenz beim Outsourcing im medizinischen Bereich, insbesondere bei der Rechnungsstellung, gefordert wird. Der EDÖB hält hierzu u.a. Folgendes fest:
"(...) Damit die Privatsphäre des Patienten dabei geschützt bleibt, ist es wichtig, dass die Anbieter die Daten nur zu den angegebenen Zwecken bearbeiten. Auch müssen sie klar informieren, was mit den Daten der Patienten geschieht, nachdem sie vom Arzt bzw. der Ärztin übermittelt wurden.
Wie der EDÖB feststellte, besteht in dieser Hinsicht Verbesserungsbedarf. Um die Transparenz für die Patienten zu erhöhen, forderte er deshalb diese Woche die betroffenen Anbieter schriftlich dazu auf, die mustervertraglichen Bestimmungen, welche sich auf die Bearbeitung der Patientendaten beziehen, zusammen mit den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bearbeitungsreglementen zu publizieren (...)".
In diesem Zusammenhang verweist der EDÖB auf Ziff. 1.5.3 seines aktuellen Tätigkeitsberichts.
Michal Cichocki
In diesem Zusammenhang verweist der EDÖB auf Ziff. 1.5.3 seines aktuellen Tätigkeitsberichts.
Michal Cichocki