11.06.2017

Anpassung des Enteignungsrechts

Gemäss einer Medienmitteilung vom 2. Juni 2017 will der Bundesrat (BR) das geltende Enteignungsgesetz (EntG; SR 711), dass in seinen Grundzügen aus dem Jahre 1930 stammt, revidieren. Der BR schlägt vor, die Verfahrensvorschriften an die geänderten rechtlichen Verhältnisse anzupassen und u.a. die Organisation sowie die Struktur der Eidgenössischen Schätzungskommissionen zu vereinfachen.

Privates Eigentum an Grundstücken kann gegen volles Entgelt für gewisse bundesrechtlich anerkannte Interessen, wie beispielsweise für den Bau von Nationalstrassen und Eisenbahnen, enteignet werden. Das Verfahren und das entsprechende Gesetz sind knapp 90 Jahre alt und damit aus einer Zeit, in der umfassende Plangenehmigungsverfahren in ihrer heutigen Ausgestaltung noch nicht existierten.

Heutzutage finden die meisten Enteignungen in Zusammenhang mit Werken statt, für welche eine Plangenehmigung nach öffentlicher Auflage unter Mitwirkung der betroffenen Personen erforderlich ist. Die bis heute gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Verfahrens­be­stimmungen dieser Plangenehmigungsverfahren mit den Bestimmungen des Enteignungs­rechts zu wenig abgestimmt sind und deshalb zu Rechtsunsicherheiten führen, welche durch die Anpassung des Enteignungsrechts beseitigt werden sollen.

Ferner ist die Schweiz derzeit in 13 enteignungsrechtliche Schätzungskreise eingeteilt mit jeweils einer Schätzungskommission, deren Mitglieder als Milizbehörden und im Nebenamt tätig sind. An diesem System soll auch künftig grundsätzlich festgehalten werden, allerdings soll die Rechtsstellung der Kommissionsmitglieder und des Personals geklärt und die Kompetenzen des Bundes­verwaltungsgerichts konkretisiert und erweitert werden.

Der Bundesrat hat am 2. Juni 2017 die Vernehmlassung zu dieser Vorlage eröffnet. Sie dauert bis Ende Oktober 2017.

Weiterführende Links:
Aufsicht über die Eidg. Schätzungskommissionen
Mitgliederverzeichnis der Eidg. Schätzungskommissionen
Enteignungsgesetz (EntG; SR 711)
Verordnung über das Verfahren vor den eidg. Schätzungskommissionen (SR 711.1)
Verordnung über Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren (SR 711.3)

Urs Kunz
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Maira Gall