24.10.2016

FIDLEG/FINIG – wesentliche Änderungen durch WAK-S

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat am 14. Oktober 2016 die Detailberatung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) sowie des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) abgeschlossen und dabei einige wesentliche Änderungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen. Gemäss Medienmitteilung fällte die Kommission die folgenden Grundsatzentscheide:

(i) Die Versicherer werden vom Geltungsbereich des FIDLEG ausgenommen. Sofern eine Regulierung im Sinne des FIDLEG auch für die Versicherungsbranche erforderlich ist, soll diese in das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgenommen werden.

(ii) Die Aufsicht über die von der FINMA bewilligten unabhängigen Vermögensverwalter (uVV) wird durch eine (oder mehrere) von der FINMA bewilligte und beaufsichtigte Aufsichtsorganisation(en) ausgesprochen. Sämtliche hoheitlichen Funktionen einschliesslich der Sanktionskompetenz sind bei der FINMA konzentriert. Dieses Modell stösst aufseiten der Betroffenen und der FINMA auf Zustimmung.

(iii) Schaffung einer eigenständigen Bewilligungskategorie für Fintech-Unternehmen. Damit soll sich der Finanzplatz Schweiz weiterentwickeln können und ein Standortvorteil gegenüber konkurrierenden Finanzplätzen wie New York geschaffen bzw. mindestens mit dem Finanzplatz London gleichgezogen werden.

Das Geschäft kommt in der Dezembersession in den Ständerat.

Claude Ehrensperger
© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall