27.04.2016

Revision der Steueramtshilfeverordnung: Vernehmlassungsverfahren eröffnet

Gemäss Medienmitteilung vom 20. April 2016 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Totalrevision der Steueramtshilfeverordnung (StAhiV; SR 651.11) eröffnet. Die Schweiz hat bereits am 15. Oktober 2013 das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD über die Amtshilfeübereinkommen unterzeichnet. Die Eidgenössischen Räte haben der Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Amtshilfeübereinkommens am 18. Dezember 2015 zugestimmt. Die Referendumsfrist läuft zurzeit noch.

Das Amtshilfeübereinkommen wurde bisher von 79 Staaten unterzeichnet. Die aktuelle Liste der Unterzeichnerstaaten kann hier auf der Website der OECD abgerufen werden. Mit dem Beitritt zum Amtshilfeübereinkommen führt auch die Schweiz u.a. die staatsvertragliche Grundlage für den spontanen Informationsaustausch in Steuersachen auf internationaler Ebene ein. Der spontane Informationsaustausch schliesst auch den Austausch von Steuervorbescheiden (Rulings) mit ein. Gemäss aktueller Planung soll die revidierte Verordnung per 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der spontane Informationsaustausch der Schweiz, gestützt auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen, soll danach ab 1. Januar 2018 stattfinden und Steuerperioden ab diesem Datum betreffen. Steuervorbescheide welche vor dem 1. Januar 2010 erteilt wurden, sollen vom spontanen Informationsaustausch ausgeschlossen sein. 
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Maira Gall