24.01.2016

UEK – Neues Rundschreiben Nr. 4 und Anpassung der Rundschreiben Nr. 1 bis 3

Die Übernahmekommission (UEK) hat ein neues Rundschreiben Nr. 4: Zustellung an die bedeutenden Medien verabschiedet. Das Rundschreiben ist seit 1. Januar 2016 in Kraft und definiert den Kreis der bedeutenden Medien gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. b der Übernahmeverordnung (UEV). In ihrer Medienmitteilung vom 30. Dezember 2015 macht die UEK zudem auf eine Praxisänderung bzw. Rückkehr zu ihrer früheren Praxis aufmerksam, wonach während eines laufenden Angebots nicht mehr nur ein Link auf die für das Angebot relevante Website des Anbieters aufgeschaltet wird, sondern neu die Angebotsdokumente wieder unmittelbar nach deren Publikation direkt und zusammen mit einem Hinweis auf das Publikationsdatum auf der UEK-Webseite aufgeschaltet werden (Art. 7 Abs. 4 UEV).

Weiter wurden die Rundschreiben Nr. 1 bis 3 (Rundschreiben Rückkaufprogramme; Liquidität im Sinne des Übernahmerechts; Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten) im Hinblick auf die per 1. Januar 2016 in Kraft getretene Finanzmarktinfrastrukturregulierung (FinfraG; FinfraV, FinfraV-FINMA) formell angepasst.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall