30.03.2015

Schweiz und EU paraphieren Abkommen für den AIA in Steuersachen

Die Schweiz und die EU haben am 19. März 2015 in Brüssel ein Abkommen zur Einführung des globalen Standards für den AIA in Steuersachen paraphiert. In einer gemeinsamen Erklärung haben die Vertragsparteien festgehalten, dass ein Inkrafttreten des Abkommens ab dem 1. Januar 2017 angestrebt wird, dies entspricht auch der Erklärung des Bundesrates. Gemäss dem Verhandlungsmandat des Bundesrates strebt die Schweiz auch den AIA mit den USA und weiteren Ländern an. In der entsprechenden Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) heisst es weiter:

„Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen ersetzt das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU und gilt für alle 28 EU-Mitgliedländer. Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Das AIA-Abkommen ist reziprok, das heisst die EU-Mitgliedländer übernehmen beim Austausch von Kontoinformationen gegenüber der Schweiz die gleichen Verpflichtungen wie umgekehrt. Vom bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen wurde die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernommen. Dies ist im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes.“

Leonhard Scheer
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Maira Gall