Mit Medienmitteilung vom 16. Juli 2015 erklärte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), dass zu dem im Jahr 2013 zwischen den Finanzministerien der Schweiz und Deutschlands getroffenen Memorandum zur grenzüberschreitenden Erbringung von Finanzdienstleistungen letzte Klärungen erfolgt sind. Das Memorandum wird durch eine Ausführungsvereinbarung zwischen den Aufsichtsbehörden umgesetzt und ermöglicht eine Vereinfachung beim Angebot von Bankdienstleistungen aus der Schweiz heraus.
Ab sofort können Schweizer Banken, die grenzüberschreitend in Deutschland Kunden betreuen wollen, die deutsche Bundesaufsicht für Finanzfragen (BaFin) um eine vereinfachte Freistellung ersuchen. Damit erhalten sie Zugang zum deutschen Markt, ohne dort eine Filiale unterhalten oder die Vermittlerdienste einer deutschen Bank beanspruchen zu müssen. Die Freistellung im vereinfachten Verfahren ist in der FINMA-Mitteilung vom 6. Januar 2014 weiter ausgeführt.
Während das vereinfachte Freistellungsverfahren nur für Schweizer Banken gilt, können andere in der Schweiz von der FINMA prudentiell beaufsichtigte Finanzinstitute (z.B. Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen) die Freistellung von der Erlaubnispflicht nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) im bisherigen Verfahren beantragen.
Claude Ehrensperger
Ab sofort können Schweizer Banken, die grenzüberschreitend in Deutschland Kunden betreuen wollen, die deutsche Bundesaufsicht für Finanzfragen (BaFin) um eine vereinfachte Freistellung ersuchen. Damit erhalten sie Zugang zum deutschen Markt, ohne dort eine Filiale unterhalten oder die Vermittlerdienste einer deutschen Bank beanspruchen zu müssen. Die Freistellung im vereinfachten Verfahren ist in der FINMA-Mitteilung vom 6. Januar 2014 weiter ausgeführt.
Während das vereinfachte Freistellungsverfahren nur für Schweizer Banken gilt, können andere in der Schweiz von der FINMA prudentiell beaufsichtigte Finanzinstitute (z.B. Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen) die Freistellung von der Erlaubnispflicht nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) im bisherigen Verfahren beantragen.
Claude Ehrensperger