01.08.2015

„EU-Pass“ für Schweizer Vermögensverwalter?

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte am 30. Juli 2015 die Empfehlung “ESMA's advice to the European Parliament, the Council and the Commission on the application of the AIFMD passport to non-EU AIFMs and AIFs”. Gemäß Artikel 67 Abs. 6 AIFM-Richtlinie (RL 2011/61/EU) ist die Europäischen Kommission ermächtigt, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, um den EU-Pass auf den Vertrieb von Nicht-EU-AIF in der EU durch EU-AIFM sowie auf den Vertrieb von AIF in der EU durch Nicht-EU-AIFM auszuweiten. Diesen Rechtsakt soll die Kommission auf Basis einer positiven Empfehlung der ESMA erlassen.

Die ESMA hat das Aufsichtsregime der Schweiz als vergleichbar mit der AIFM-Richtlinie angesehen und schlägt die Schweiz – nach Inkrafttreten der Teilrevision des Börsengesetzes am 1. Januar 2016 - für den AIFMD-Drittstaatenpass vor. Demgegenüber hat die ESMA im Rahmen der Vergleichsprüfung in Bezug auf die USA, Hong Kong und Singapur gewisse Vorbehalte geäussert bzw. sind noch weitere Prüfungen erforderlich. Damit gilt es abzuwarten, ob die Europäische Kommission und das EU-Parlament den AIFMD-Drittstaatenpass bereits aktivieren oder noch weitere ESMA-Empfehlungen zu anderen Nicht-EU Ländern abwarten wollen.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall