17.06.2015

Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Versicherungsaufsicht durch die EU

Am 5. Juni 2015 verabschiedete die Europäische Kommission ihr erstes Paket von Gleichwertigkeitsbeschlüssen gemäss Solvabilität II (Richtlinie 2009/138/EU, in der Fassung der Richtlinie 2013/58/EU, ergänzt durch die Delegierte Verordnung 2015/35 der Kommission). Mit dem Gleichwertigkeitsbeschluss in Bezug auf die Schweiz wurden die Bestimmungen der Schweiz in allen drei Bereichen der Richtlinie Solvabilität II als gleichwertig anerkannt. Es sind dies die Berechnung der Solvabilität, die Gruppenaufsicht und die Rückversicherung. In allen drei Bereichen wurde der Schweiz Gleichwertigkeit auf unbegrenzte Dauer („vollständige Gleichwertigkeit“) anerkannt. Wie die FINMA in ihrer Medienmitteilung vom 5. Juni 2015 betonte, stärkt die Anerkennung der Gleichwertigkeit den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit führt nämlich dazu, dass (i) EU-Versicherer über ihre Tätigkeiten in der Schweiz gemäss den Schweizer aufsichtsrechtlichen Vorschriften Bericht erstatten können (Bereich Berechnung der Solvabilität), (ii) Schweizer Versicherer in der EU tätig werden können, ohne sämtliche EU-Vorschriften einhalten zu müssen (Bereich Gruppenaufsicht) und (iii) Schweizer Rückversicherer, die in der EU tätig sind, von den EU-Aufsichtsbehörden gleich zu behandeln sind wie Rückversicherungsunternehmen der EU (Bereich Rückversicherung). Für international tätige Schweizer Versicherer und Rückversicherer bedeutet dies, dass Wettbewerbsnachteile und aufsichtsrechtliche Doppelspurigkeiten vermieden werden.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall