28.04.2015

EDÖB veröffentlicht Erläuterungen zur Personensicherheitsprüfung von Mitarbeitenden (im Privatbereich)

Am 27. April 2015 wurden auf der Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Erläuterungen zu Personensicherheitsprüfungen von Mitarbeitenden im Privatbereich veröffentlich.

Dabei wird einerseits auf rechtliche Grundlagen, insbesondere das DSG und Art. 328b OR, eingegangen. Andererseits wird eine Stellungnahme zu acht konkreten Fragen (bspw. „Zu welchem Zeitpunkt darf eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden?“, „Wie viele und welche Daten darf der Arbeitgeber verlangen?“, „In welcher Form dürfen die Personendaten der Mitarbeitenden bearbeitet werden?“ oder „Gibt es eine Möglichkeit für die Mitarbeitenden, sich der Personensicherheitsprüfung zu widersetzen?“) abgegeben.

Michal Cichocki
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Maira Gall