28.04.2015

Bund und Kantone lehnen die Erbschaftssteuerreform ab

Gemäss Mitteilung vom 21. April 2015 lehnen der Bundesrat und die Kantone die Volksinitiative „Millionen Erbschaften besteuern für die AHV (Erbschaftssteuerreform)“ ab. Folgende Gründe wurden für die Ablehnung der Erbschaftssteuerreform aufgeführt:
  • Beschneidung der Kompetenz der Kantone im Bereich der Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ausserdem sollen die Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden nicht gefährdet werden.
  • Die der AHV zugedachten Beiträge aus den Steuereinnahmen wären zwar willkommen. Sie stellen jedoch keine dauerhafte und nachhaltige Lösung der künftigen Finanzierungsprobleme der AHV sicher.
  • Weiter werden erhebliche Schwierigkeiten für schweizerische KMUs erwartet. Eine im Auftrag von economiesuisse durchgeführte Studie von PwC zeigt, dass Familienunternehmen trotz noch zu bestimmender Entlastungen massiv betroffen wären von der geplanten Reform.
  • Weitere Kritikpunkte sind die unflexible Ausgestaltung der Reform sowie die geplante Rückwirkung. Letztere führte bereits in der parlamentarischen Beratung zu erheblichem Diskussionsstoff (vgl. Lawblogswitzerland vom 7. Juni 2014).
  • Schliesslich werden generell negative Auswirkungen auf die Position der Schweiz erwartet. Insbesondere im internationalen Steuerwettbewerb um vermögende Privatpersonen wird eine Schwächung des Standorts Schweiz befürchtet.
 
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Maira Gall