Gemäss Medienmitteilung vom 1. April 2015 will der Bundesrat (BR) das Datenschutzgesetz (DSG) revidieren. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm unter Berücksichtigung der derzeit laufenden Datenschutzreformen in der EU und beim Europarat bis spätestens Ende August 2016 einen Vorentwurf für eine Revision des DSG zu unterbreiten.
Zurzeit werden sowohl in der EU als auch beim Europarat die Datenschutzbestimmungen revidiert:
Mit der Revision des DSG will der BR die Voraussetzungen schaffen, damit die Schweiz die überarbeitete Konvention Nr. 108 ratifizieren und, soweit dies im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes erforderlich ist, die EU-Datenschutzerlasse übernehmen kann.
- Der Europarat überarbeitet die von der Schweiz ratifizierte Konvention Nr. 108 ("Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten"). Der Entwurf zur Modernisierung der Konvention Nr. 108 wird voraussichtlich im Laufe der Jahre 2015 oder 2016 verabschiedet und den Vertragsparteien zur Unterzeichnung unterbreitet.
- Die EU arbeitet derzeit an einer Revision ihrer Datenschutzerlasse: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll die Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ablösen, was aber nicht vor Ende 2015 der Fall sein soll. Die Schweiz ist zwar nur soweit an die EU-Datenschutzerlasse gebunden, als diese eine Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes darstellen. Der Datenverkehr mit der EU steht allerdings grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass die EU das Datenschutzniveau der Schweiz als angemessen anerkennt.
Mit der Revision des DSG will der BR die Voraussetzungen schaffen, damit die Schweiz die überarbeitete Konvention Nr. 108 ratifizieren und, soweit dies im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes erforderlich ist, die EU-Datenschutzerlasse übernehmen kann.
Zusammen mit der oben erwähnten Medienmitteilung wurden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Michal Cichocki
Michal Cichocki