19.03.2015

Netzneutralität: Ständerat lehnt „Motion Glättli“ ab

Bereits Ende 2012 reichte NR Glättli (Grüne/ZH) die Motion 12.4212 „Fernmeldegesetz. Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität“ ein. Anfang 2013 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion, während der Nationalrat sie im Sommer 2014 annahm. Am 13. Januar 2015 lehnte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) die Motion wiederum ab (vgl. Lawblogswitzerland.ch vom 21. Januar 2015).

Gemäss Medienmitteilung vom 16. März 2015 ist der Ständerat nun dem Antrag seiner Kommission gefolgt und lehnte die „Motion Glättli“ mit 26 zu 17 Stimmen ebenfalls ab. Damit wird die Netzneutralität (vereinfacht gesagt: die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet) im Rahmen der Teilrevision des Fernmeldegesetzes gesetzlich nicht verankert.

Laut NR Glättli bedrohe die Möglichkeit der technischen Beeinflussung des Datentransfers durch die Provider die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV). Die Kontrolle über den Empfang, den Versand und gegebenenfalls die Priorisierung gewisser Daten müsse beim Endverbraucher liegen. Die Mehrheit des Ständerats folgte dieser Auffassung nicht und entschied unter anderem, dass es derzeit keinen Handlungsbedarf gebe. 
 
Der Ständerat setzt bezüglich Netzneutralität genauso wie der Bundesrat auf Verhaltensrichtlinien, welche die Telekommunikationsbranche Ende 2014 selber ausgearbeitet hat (vgl. Lawblogswitzerland.ch vom 9. November 2014). Diese sehen u.a. vor, dass Dienste im Internet nicht gesperrt werden sollen. Eine unterschiedliche Behandlung der Daten beim Transport soll aber möglich bleiben.

Michal Cichocki
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Maira Gall