09.11.2014

Netzneutralität: schweizerische Telekommunikationsunternehmen arbeiten Verhaltensrichtlinien aus

Swisscom, UPC Cablecom, Sunrise, Orange und Swisscable haben am 7. November 2014 Verhaltensrichtlinien (Verhaltenskodex) samt Erläuterungen zur Netzneutralität (vgl. auch den Bericht der BAKOM-Arbeitsgruppe) veröffentlich.

Gemäss Medienmitteilung vom 7. November 2014 wollen die erwähnten Telekommunikationsunternehmen das offene Internet in der Schweiz sicherstellen: alle Nutzer sollen Inhalte, Dienste, Anwendungen, Hard- und Software nach ihrer Wahl benützen können. Dienste oder Anwendungen sollen nicht gesperrt und die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit soll nicht eingeschränkt werden.

In den Verhaltensrichtlinien wird ferner festgehalten, dass ein Netzwerkmanagement zur Qualitätssicherung und für auf den Nutzer zugeschnittene Angebote weiterhin betrieben werden kann: dann etwa, wenn Verfügungen von Behörden umgesetzt, schädliche Aktivitäten blockiert oder Kapazitätsengpässe überwunden werden müssen. Zudem sollen Dienste mit zeitkritischen Anforderungen auf Wunsch der Nutzer priorisiert werden können. Beispiele dafür sollen IP-Telefonie, Fernsehen, Notrufe, Videokonferenzen oder künftige Anwendungen der Telemedizin sein, bei denen Daten möglichst rasch beim Nutzer ankommen müssen.

Schliesslich sollen Nutzer bei einer mutmasslichen Verletzung des Verhaltenskodex durch den Anbieter eine Schlichtungsstelle anrufen können. Dieser sollen unabhängige Experten angehören. Die Schlichtungsstelle wird den gemeldeten Fall untersuchen und zwischen Nutzern und Anbietern vermitteln. Sie wird die Öffentlichkeit jährlich über ihre Aktivitäten informieren.

Verschiedene Interessengruppierungen haben die vorliegenden Verhaltensrichtlinien kritisch hinterfragt

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Maira Gall