18.03.2015

Bundesrat: Botschaft zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes verabschiedet

Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates von Anfang März 2015 hat dieser die Botschaft zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet, nachdem der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt hatte, eine Botschaft auszuarbeiten. Die Teilrevision betrifft (i) die teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer und (ii) eine Kompetenzdelegation an die Steuerbehörde für gewisse Steuerbefreiungen:

„Mit der vom Parlament überwiesenen Motion von Ständerat Isidor Baumann (12.4203) wurde der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes vorzuschlagen. Dies, um Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer zu befreien. Rückerstattungsberechtigt sollen Verbraucher von Treibstoffen sein, die mit Schneeraupen ausgerüstete Pistenfahrzeuge, Motorschlitten und Quads zur Präparierung von Skipisten, Loipen, Schlittelbahnen und Winterwanderwegen einsetzen. In den Grundzügen lehnt sich das neue Verfahren an bestehende Rückerstattungsverfahren im Mineralölsteuerbereich an. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass die Rückerstattung für Diesel-Fahrzeuge differenziert vorgenommen werden soll. Für schadstoffarme Fahrzeuge soll eine höhere Rückerstattung geltend gemacht werden können.

Weiter beantragt der Bundesrat, das Verfahren der Steuerbefreiungen für Lieferungen von Treib- und Brennstoffen im Rahmen der diplomatischen und konsularischen Beziehungen an die Steuerbehörde zu delegieren. Bei der Anpassung vom 23. Oktober 2013 der Mineralölsteuerverordnung wurde festgestellt, dass im Mineralölsteuergesetz eine Bestimmung fehlt, mit der die Steuerbehörde die Kompetenz erhält, das Verfahren zu regeln. Die entsprechende Grundlage soll im Rahmen dieser Vorlage geschaffen werden. Die Ergänzung ändert an den bisher gewährten Steuerbefreiungen nichts.“


Olivier Jann
© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall