21.01.2015

Netzneutralität: Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) lehnt Motion Glättli ab

Gemäss Medienmitteilung vom 13.01.2015 beantragte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion "Fernmeldegesetz. Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität (12.4212)" von NR Glättli (Grüne/ZH) abzulehnen.

Die Mehrheit der KVF-S macht geltend, dass es in der Schweiz keine Verletzungen der Netzneutralität gäbe und dass die bisherige Entwicklung des Internets ohne regulatorische Eingriffe stattgefunden habe. Deshalb genüge in ihren Augen die vom Bundesrat mit der Revision des Fernmeldegesetzes geplanten Massnahmen zur Stärkung der Markttransparenz. Die Minderheit hingegen sei der Meinung, dass die Beeinflussung des Datentransfers durch die Zugangsprovider die Informations- und Meinungsfreiheit (Art. 16 BV) bedrohe.

NR Glättli reichte am 14.12.2012 folgenden Motionstext ein: "Der Bundesrat wird beauftragt, in der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Datentransfer über das Internet zu gewährleisten. Die Netzneutralität muss als Grundbaustein der Informations- und Meinungsfreiheit explizit festgehalten werden und Fest- wie Mobilnetz betreffen."

Der Bundesrat beantragte am 13.02.2013 die Ablehnung der Motion, während der Nationalrat im Sommer 2014 die Motion mit 111 zu 61 Stimmen bei 18 Enthaltungen annahm.

Michal Cichocki
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Maira Gall