14.08.2014

BVGer Urteil B-4820/2012: Kein Schutz für "Absinthe", "Fée verte" und "La Bleue"

Gemäss Medienmitteilung vom 13. August 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seinem Urteil B-4820/2012 vom 8. August 2014 die letzten elf Beschwerden gegen die Entscheidung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) vom 14. August 2012 gutgeheissen. Damit wird die Eintragung der Bezeichnungen "Absinthe", "Fée verte" und "La Bleue" als geschützte geografische Angaben (sog. GGA vgl. Art. 3 GUB/GGA-Verordnung) verhindert. Das BVGer kommt zum Schluss, dass die drei genannten Bezeichnungen als Gattungsbezeichnungen (Art. 4 GUB/GGA-Verordnung) zu betrachten sind und demnach nicht nur den Produzenten des Absinthes aus dem Val-de-Travers vorbehalten werden können. 

Am 25. März 2010 hatte das BLW die Bezeichnungen "Absinthe", "Fée verte" und "La Bleue" als GGA eingetragen. Infolgedessen hätte nur Absinth aus dem Val-de-Travers, der nach einem bestimmten Verfahren hergestellt wird, mit den genannten Bezeichnungen versehen werden können. Gegen diesen Entscheid wurden 42 Einsprachen (22 aus der Schweiz, 20 aus dem Ausland) erhoben. Diese hat das BLW am 14. August 2012 alle abgelehnt. Das BLW argumentierte, dass es sich bei "Absinthe" nicht um einen Gattungsbezeichnung handle, sondern um eine traditionelle Bezeichnung, die mit dem Val-de-Travers in Verbindung gebracht werde. 

Rund die Hälfte der Einsprachen wurden mittels Beschwerde an das BVGer weitergezogen. Sieben Beschwerden wurden für unzulässig erklärt, während drei abgewiesen wurden. Die elf verbleibenden Beschwerden hat das BVGer nun im vorliegenden Urteil gutgeheissen. Das BVGer argumentierte u.a. wie folgt:
  • Die Erhebung aus dem Jahr 2007, auf welche sich die Produzenten des Absinthes aus dem Val-de-Travers stützten, müsse beanstandet werden. 
  • Die Bezeichnungen "Absinthe", "Fée verte" und "La Bleue" werden nur von relativ wenig Personen in der Schweiz mit dem Val-de-Travers im Kanton Neuenburg assoziiert. 
  • Die Bezeichnung "Absinthe" sei aufgrund des Gebrauchs in Gesetzen und Wörterbüchern als Gattungsbezeichnung zu betrachten. Diese beziehe sich damit nicht auf ein Produkt aus dem Val-de-Travers, sondern auf eine Produktart - unabhängig der Herkunft. 
  • Die Produzenten des Absinthes aus dem Val-de-Travers konnten nicht nachweisen, dass die Bezeichnungen "Fée verte" und "La Bleue" keine Gattungsbegriffe seien. 
  • Laut BVGer sei es nicht gerechtfertigt, die genannten Bezeichnungen nur den Produzenten des Val-de-Travers vorzubehalten. 

Das Urteil B-4820/2012 ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen.

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Maira Gall