11.08.2014

Eigenmietwert: Diskussionen um eine Reduktion oder Abschaffung im Gang

Gemäss Medienberichten gibt es sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene neue Bestrebungen, den Eigentümermietwert abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren (vgl. bspw. NZZ vom 09.08.2014, S. 13). Heute muss derjenige, der ein Eigenheim bewohnt, den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern (siehe bspw. Art 25. StG Bern). Dieser Mietwert entspricht grundsätzlich dem Betrag, den der Eigentümer bei Fremdvermietung erwirtschaften würde bzw. der Mieter als Miete bezahlen müsste.

Während nach der Ablehnung der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) im Jahre 2012 auf Bundesebene eher Zurückhaltung herrscht, sind in den Kantonen (bspw. GR: Vorstoss zur Senkung des Eigenmietwertsatzes von siebzig auf sechzig Prozent und SZ: "Für faire Eigenmietwerte") diverse Initiativen gegen den Eigenmietwert im Gang. In der Umsetzung des Eigenmietwerts haben die Kantone nämlich einen erheblichen, aber oft nicht genutzten Handlungsspielraum, insbesondere bei der Bewertung des Werts der Liegenschaften. Eine ältere Studie einer Grossbank geht hier von Bewertungsunterschieden von über 30% aus, die sich auf die Steuerrechnungen auswirken (vgl. NZZ vom 09.08.2014). Auch beim Verhältnis zwischen Marktmieten und dem relevanten Eigenmietwert gibt es grössere Unterschiede (vgl. auch "Besteuerung der Eigenmietwerte" der SSK vom Juni 2010); der Eigenmietwert ist tiefer als die sonst üblichen Mietzinse.

Eine auf nationaler Ebene noch nicht behandelte Motion ("Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert") von HEV-Präsident und NR Hans Egloff will weiter an der Besteuerung des Eigenmietwertes rütteln. Der Bundesrat lehnt die Motion, ähnlich wie schon die HEV-Volksinitiative, wegen den staatlichen Mindereinnahmen ab. Nur ein genereller Systemwechsel vermöge die heutigen Fehlanreize für die Hypothekarverschuldung der Privathaushalte wirksam anzugehen, so der Bundesrat.

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Maira Gall