22.06.2014

Ständerat für ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen

Kunden, die voreilig einen Vertrag abschliessen, sollen künftig besser geschützt werden: Am 18. Juni 2014 entschied sich der Ständerat (SR) mit 23 zu 17 Stimmen für eine Revision des Obligationenrechts (OR) und damit für ein Widerrufsrecht von 14 Tagen im Versand- und Online-Handel.

Im geltenden Recht besteht lediglich bei den sog. Haustürgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht von 7 Tagen (vgl. Art. 40a ff. OR). Ein künftiges Widerrufsrecht von 14 Tagen auch für sog. Telefon- und Fernabsatzverträge (d.h. Online-Handel) würde dem Konsumentenschutz der übrigen europäischen Länder entsprechen; in der EU ist eine analoge Regelung bereits seit Anfang Juni 2014 in Kraft

Vom 14-tägigen Widerrufsrecht wären nach Auffassung des SR folgende Geschäfte ausgenommen:
  • Lebensmittel und andere Produkte von geringer Haltbarkeit (bspw. Schnittblumen)
  • Pauschalreisen, Autovermietungen oder Finanzdienstleistungen
  • Verträge unter CHF 100
  • Digitale Inhalte (bspw. Musikstücke, die in einem Onlineshop heruntergeladen werden). In einem solchen Fall müsste es kein zwingendes Widerrufsrecht geben, sofern der Konsument ausdrücklich darauf verzichtet.

Gemäss NZZ vom 19. Juni 2014 gilt das 14-tägige Widerrufsrecht ferner nicht für in versiegelten Packungen gelieferte Software, CD und DVD, sofern die Packung geöffnet wurde. Des Weiteren gelte der Grundsatz, wonach der Konsument nur Waren retournieren könne, die er nicht gebraucht habe. 

Schliesslich verlängert sich das Widerrufsrecht von 14 Tagen auf drei Monate, sofern der Verkäufer seinen Kunden unzureichend informiert hat.

Der Nationalrat wird sich nun mit der vorliegenden Revision befassen müssen.

© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall