25.03.2014

Ständerat lässt eine Lösung für Arbeitszeiterfassung suchen

Im Januar 2014 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eine ab 1. Januar 2014 gültige Weisung erlassen und damit eine Vereinfachung der Dokumentationspflicht bei der Zeiterfassung eingeführt. Ein entsprechender Beitrag ist auf Lawbolgswitzerland.ch am 10. Januar 2014 veröffentlicht worden. 

Gemäss dieser Weisung gilt u.a., dass Kaderleute mit Weisungsrecht und vollamtliche Projektleiter von der vereinfachten Arbeitszeiterfassung profitieren. Für alle übrigen Angestellten muss die Arbeitszeit lückenlos dokumentiert werden. Von der obligatorischen Arbeitszeiterfassung ausgenommen sind Top-Manager.

Kontrollen im Investmentbanking und in der Beratungsbranche hätten bei Arbeitgebern und Angestellten aber gleichermassen Ärger ausgelöst, hielt SR Paul Niederberger (CVP/NW) im Rahmen einer Motion fest. Er wünschte deshalb ein Opting-out bei der Zeiterfassung. Angestellte sollten auf das Ein- und Ausstempeln verzichten können, wenn sie es wünschten.

Die kleine Kammer hiess daher am Donnerstag einen Ordnungsantrag von SR Martin Schmid (FDP/GR) gut und stellte die Motion einer Kommission zu. Auch BR Johann Schneider-Ammann war mit dem Vorgehen einverstanden. Das Thema sei schwierig, und es seien schon mehrere Versuche unternommen worden, es anzugehen, räumte er ein. Er forderte, dass eine Lösung "in Richtung Praktikabilität und Gerechtigkeit" gehen müsse. Zurzeit liefen Anstrengungen für eine sozialpartnerschaftliche Verordnungslösung. Komme eine solche nicht zu Stande, müsse eine Lösung im Gesetz gesucht werden.

Das Thema rund um die Arbeitszeiterfassung wird schon länger diskutiert: Im Juli 2013 hatte das SECO einen Vorschlag für die Lockerung der Arbeitszeiterfassung begraben. Dieser sah vor, dass Arbeitnehmer mit einem Lohn von über CHF 175'000 pro Jahr die Arbeitszeit nicht mehr erfassen müssen. Betroffen gewesen wären etwa 4 % der Arbeitnehmer. Die Positionen der Sozialpartner lagen aber zu weit auseinander: Die Wirtschaft wünschte auch bei tieferen Lohnklassen mehr Flexibilität, die Gewerkschaften wiederum sahen den Arbeitnehmerschutz ausgehöhlt. Das SECO kündigte damals eine überarbeitete Vorlage an.

Mit der genannten Motion geht die Diskussion um die Arbeitszeiterfassung damit in die nächste Runde. 

© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall