22.03.2014

Entwurf für eine Verordnung über die Internet-Domains

Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM hat am 13. Februar 2014 den Entwurf für eine Verordnung über die Internet-Domains (E-VID) in die Vernehmlassung geschickt. 

Die E-VID bestimmt unter anderem die Regeln für die Vergabe der country code top-level domain (ccTLD) "ch" und der neuen generic top-level domain (gTLD) "swiss". 

Um die neue gTLD "swiss" zu erhalten, muss ein besonderer Bezug zur Schweiz nachgewiesen werden und dazu beitragen, das Image der Schweiz bezüglich Qualität, Zuverlässigkeit und Innovation zu stärken. Konkret müssen folgende Zuweisungsbedingungen erfüllt werden:
(i) Nur Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder solche mit einem besonderen Bezug zur Schweiz können grundsätzlich eine gTLD "swiss" erhalten.
(ii) Der Gesuchsteller hat den erforderlichen Bezug zur Schweiz nachzuweisen und genaue Angaben zu der vorgesehenen Nutzung des Domain-Namens zu machen.
(iii) Die Zuweisungspolitik der gTLD "swiss" hat die Interessen der Schweiz zu wahren. Die E-VID sieht eine progressive Zuweisung von Domain-Namen vor, zuerst an privilegierte Kategorien wie beispielsweise die öffentlichen Körperschaften, an Inhaber von schweizerischen Marken, Unternehmen oder andere für die Schweiz wesentliche Sektoren. In der nächsten Phase könnte die Vergabe der gTLD "swiss" schrittweise auf weitere Kategorien ausgedehnt werden.
(iv) Ein unabhängiger Beirat mit Vertretern interessierter Parteien (Registrare, Benutzer von Domain-Namen oder des Internets, wirtschaftliche Kreise, Bereich des geistigen Eigentums, Verbände etc.) wird die Registerbetreiberin (sog. Registry, d.h. Verwalterin der Datenbank der Websites mit "ch") in ihrer Politik bezüglich Domainverwaltung unterstützen. Er kann Stellungnahmen oder Empfehlungen abgeben sowie Zuweisungen von Domain-Namens auf "swiss" kommentieren.

Ferner sieht die E-VID eine Trennung der Funktion der Registerbetreiberin (Registry) und der Registrare (Vermarktung der TLD) vor. Das BAKOM hat SWITCH damit beauftragt, die ccTLD "ch" bis 31. März 2015 zu verwalten. Bis zu diesem Datum kann SWITCH beide Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen. Danach muss die Regelung an das Modell angepasst werden, das sich auf internationaler Ebene durchgesetzt hat: im neuen, noch auszuschreibenden Mandat wird der Registry die Organisation, die Administration und die zentrale Verwaltung der ccTLD "ch" übertragen. Die Registrare werden die Domain-Namen kommerziell vertreiben.

Die Vernehmlassung zur E-VID findet zwischen 13. Februar und 17. April 2014 statt. Die Verabschiedung und das Inkrafttreten ist für das 4. Quartal 2014 vorgesehen.

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Maira Gall