Wie die NZZ am 3. Mai 2013 berichtet, haben die wichtigen, unter der Aufsicht der britischen Krone operierenden Offshore-Finanzplätze Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat sowie Turks und Caicos Islands ein Abkommen zum Informationsaustausch über Bankkonten vereinbart. Jenes gilt nicht nur mit Grossbritannien, sondern auch mit den vier weiteren grossen EU-Ländern Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien (G-5 Länder genannt).
Das multilaterale Abkommen mit den Steueroasen bezweckt gemäss Mitteilung des britischen Finanzministeriums die automatische Lieferung von Daten über Bankkonten von Personen mit Sitz in jenen G-5-Ländern. Darunter fallen Name und Adresse des Inhabers, Geburtsdatum, Kontonummer, Kontostand und Kontobewegungen. Dem Abkommen anschliessen wollen sich auch die Isle of Man sowie Guernsey, die bereits früher allein mit Grossbritannien ein Abkommen zum Informationsaustausch vereinbart hatten.
Hintergrund dieser Datenlieferungen sind die amerikanischen Forderungen bezüglich des Informationsaustausches zwischen internationalen Finanzplätzen sowie der Wunsch des defizitären britischen Staates nach weiteren Steuereinnahmen. Das Abkommen mit den britischen Steueroasen gilt grundsätzlich auch für Konstrukte wie Trusts, allerdings ist dies eher vage formuliert.
Ein umfassender, automatischer Informationsaustausch (AIA) zwischen der Schweiz und der EU besteht derzeit nicht. Im Rahmen einzelner Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt es jedoch die Möglichkeit eines einzelfallbegründeten Informationsaustausches im Rahmen der Amtshilfe in Steuersachen. Anders im Verhältnis zu den USA: voraussichtlich ab 1. Januar 2014 werden Informationen über US-Personen im Rahmen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) automatisch an US-Steuerbehörden übermittelt.