03.02.2019

FINMA: Anerkennung von EU-Handelsplätzen

Am 1. Januar 2019 ist die Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz («Verordnung») in Kraft getreten. Danach bedürfen ausländische Handelsplätze, an denen Schweizer Beteiligungspapiere gehandelt werden oder die den Handel mit solchen ermöglichen, vorgängig einer aufsichtsrechtlichen Anerkennung der FINMA.

Die FINMA hat hierzu eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht sowie eine Liste der anerkannten Handelsplätze. Aufgrund des Entscheids der Europäischen Kommission zur befristeten Verlängerung der Börsenäquivalenz hat das Eidgenössische Finanzdepartement entsprechend seiner Kompetenz die Liste der Jurisdiktionen nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung angepasst, so dass nun auch die Handelsplätze in der EU die Voraussetzungen für die neue Anerkennung der Schweiz erfüllen. Die FINMA hat damit auch die betroffenen Handelsplätze in der EU auf den 1. Januar 2019 anerkannt.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall